Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms im Bereich der Mainbrücke mit Errichtung einer Fußgängertreppe
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2891 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 24.01.2014
Betreff: Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms im Bereich der Mainbrücke mit Errichtung einer Fußgängertreppe Vorgang: ST 808/12 Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2012, ST 808, mitteilte, wurden mit dem Regierungspräsidium Darmstadt umfangreiche Abstimmungsgespräche zur Frage der Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms geführt und die Realisierung des Baus einer Treppenanlage geprüft. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 über die Ergebnisse der Gespräche mit dem RP Darmstadt zu berichten und gegebenenfalls einen Zeithorizont für die Realisierung der Maßnahmen anzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012STST 808Sindlinger Hochwasserdamm im Bereich der MainbrückeStellungnahme
- 24. Januar 2014OFOF 940/6Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms im Bereich der Mainbrücke mit Errichtung einer FußgängertreppeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2891Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms im Bereich der Mainbrücke mit Errichtung einer FußgängertreppeDirektanregung
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 700Sanierung des Sindlinger Hochwasserdamms im Bereich der Mainbrücke mit Errichtung einer Fuß-gängertreppeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats