Überdachte Fahrradabstellplätze in der Platenstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2014, OM 2875 entstanden aus Vorlage: OF 737/9 vom 02.02.2014
Betreff: Überdachte Fahrradabstellplätze in der Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorhandenen Fahrradabstellplätze in der Platenstraße 75 auf circa 50 zu erweitern und diese zu überdachen.
Begründung: Viele Lehrer, Schüler, Eltern und Besucher der umliegenden Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen kommen mit dem Fahrrad und benötigen einen angemessenen Platz zum sicheren Abstellen ihrer Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2014OFOF 737/9Überdachter Fahrradabstellplatz in der PlatenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2875Überdachte Fahrradabstellplätze in der PlatenstraßeDirektanregung
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1022Überdachte Fahrradstellplätze in der PlatenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2