Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018
Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze).
Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2018OFOF 254/7Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. März 2018Sie sind hierOMOM 2860Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am MainDirektanregung
- 4. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 999Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats