Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten
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Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 360/7 vom 13.01.2014
Betreff: Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob in Zusammenarbeit mit der Mainova AG im Rahmen des Projekts "Bemalte Stromkästen" das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten in Praunheim mithilfe von Graffitikünstlern und Institutionen ein bemaltes Stromgebäude werden kann.
Begründung: Das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten ist mit Sicht auf die beiden Niddauferwege ein weit sichtbarer Blickfang. Das immer wieder neu verunzierte Stromgebäude bietet einen unschönen Anblick. Hier sollte eine künstlerisch anspruchsvolle Bemalung entstehen, wie sie bereits an der Wohnanlage der Praunheimer Werkstätten in der Fritz-Lennig-Anlage entstanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2014OFOF 360/7Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 28. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2857Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenDirektanregung
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 724Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats