Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Praunheimer Werkstätten Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in Zusammenarbeit mit der Mainova AG im Rahmen des Projekts: "Bemalte Stromkästen" das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten in Praunheim mit Hilfe von Graffitikünstlern und Institutionen ein bemaltes Stromgebäude werden kann. Begründung: Das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten ist mit Sicht auf die beiden Niddauferwege ein weit sichtbarer Blickfang. Das immer wieder neu verunzierte Stromgebäude bietet einen unschönen Anblick. Hier sollte eine künstlerisch anspruchsvolle Bemalung entstehen, wie sie bereits an der Wohnanlage der Praunheimer Werkstätten in der Fritz Lennig Anlage entstanden ist.
Inhalt
Antrag vom 13.01.2014, OF 360/7
Betreff: Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in Zusammenarbeit mit der Mainova AG im Rahmen des Projekts: "Bemalte Stromkästen" das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten in Praunheim mit Hilfe von Graffitikünstlern und Institutionen ein bemaltes Stromgebäude werden kann.
Begründung: Das Stromgebäude an den Praunheimer Werkstätten ist mit Sicht auf die beiden Niddauferwege ein weit sichtbarer Blickfang. Das immer wieder neu verunzierte Stromgebäude bietet einen unschönen Anblick. Hier sollte eine künstlerisch anspruchsvolle Bemalung entstehen, wie sie bereits an der Wohnanlage der Praunheimer Werkstätten in der Fritz Lennig Anlage entstanden ist.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2014Sie sind hierOFOF 360/7Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 28. Januar 2014OMOM 2857Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenDirektanregung
- 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 724Bemaltes Stromgebäude an den Praunheimer WerkstättenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme