Fahrradständer vor dem 8. Polizeirevier
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Stadtregierung auf, die nicht installierten Fahrradständer vor dem 8. Polizeirevier zu erklären und deren Installation nachzuholen. Dies geschieht aufgrund eines Hinweises eines Bürgers auf den Missstand.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die in der Stellungnahme ST 290 vom 09.02.2011 zugesagten Fahrradständer nicht installiert wurden, und die Installation demnächst nachzuholen.
Begründung
Ein Bürger hat in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats auf den Missstand verwiesen. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung und Abhilfe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2022OFOF 545/5Fahrradständer vor dem 8. PolizeirevierOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2856Fahrradständer vor dem 8. PolizeirevierDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 100Fahrradständer vor dem 8. PolizeirevierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats