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Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-Weg

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2855 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 14.01.2014

Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-Weg Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat den Fritz-Schumacher-Weg so umzugestalten, dass er allen gerecht wird.

Begründung: In einem als eher unfreundlichen Akt gegenüber den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs wurden zur Sicherung der Bäume Felsbrocken auf den bestehenden Grünstreifen verbracht. Jetzt sind zwar die Bäume geschützt, dafür kommt der Anliegerverkehr zum Erliegen. Weder ein Ausweichen noch Andienungsverkehr sind so nicht mehr möglich. Der Mangel an Parkplätzen kommt erschwerend hinzu. Deshalb muss hier eine Lösung gefunden werden, die besonders den Anliegern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2014OFOF 358/7Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schuhmacher-WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Januar 2014Sie sind hier
    OMOM 2855Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-Weg
    Direktanregung
  3. 9. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 646Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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