Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke über den Eschbach in Nieder-Eschbach zu ergreifen. Dies ist notwendig, um Schäden an Wohneinheiten und Gefahren für Anwohner zu vermeiden, die durch Starkregenereignisse entstehen können.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker- Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen.
Begründung
Durch Starkregen bedingte Vorkommnisse in Nieder-Eschbach am 14.09.2022 wurden in kurzer Zeit Wohneinheiten und Autos beschädigt. Ferner bestand auch Gefahr für Anwohner, Fußgänger und Fahrradfahrer. Ein Hochwasserschutzkonzept für Nieder-Eschbach ist sofort erforderlich. Derzeit lassen die aktuelle Wetterlage im Taunus und Nieder-Eschbach den Pegel am Eschbach intensiv und schnell ansteigen. Bei hohem Wasserstand ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden, gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat, respektive den Ortsgerichtsvorsteher, auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahren sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Magistrat hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Das heißt auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2022OFOF 175/15Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2846Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 85Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats