Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um die Renaturierung des Eschbachs und die Schaffung von Retentionsräumen zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um die Bürger vor Hochwassergefahren zu schützen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
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Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam die Renaturierung des Eschbachs und die Schaffung von Retentionsräumen auf Bad Homburger Gebiet zu ermöglichen.
Begründung
Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. 2011 wurde dann die Brücke zwischen Heinrich-Becker-Straße und Auf dem Ried neu gebaut. Das Wasser staut sich hier bei Regen schnell zurück, sodass der umliegende Bereich komplett überflutet wird. Deshalb war die Brücke in den Folgejahren immer wieder Thema in den Sitzungen des Ortsbeirats. In einer Stellungnahme des Magistrats, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird vom Magistrat immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen." Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Magistrat endlich Verantwortung übernehmen sollte, um die Bürger zu schützen. Der Bach muss renaturiert werden und es müssen Retentionsräume, also seitlich des Gewässers gelegene Flächen, geschaffen werden. Dies kann jedoch nicht nur auf Nieder-Eschbacher Gemarkung geschehen. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch Nieder-Eschbach. Bad Homburg ist in der Pflicht, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar nicht so viel Wasser im Ortsbezirk 15 ankommt. Es wird Zeit, dass der Magistrat hier tätig wird und eine gemeinsame Lösung mit Bad Homburg sucht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2022OFOF 174/15Hochwasserschutz, Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von RetentionsräumenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2845Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von RetentionsräumenDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 93Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von RetentionsräumenStellungnahme
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 409Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von RetentionsräumenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats