Gefahrenpotenzial Ecke Textorstraße/Bruchstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 757/5 vom 02.01.2014
Betreff: Gefahrenpotenzial Ecke Textorstraße/Bruchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Textorstraße/Bruchstraße, auf der nördlichen Seite der Textorstraße, Poller oder Fahrradbügel zu setzen und so sicherzustellen, dass die Überquerung der Straße für Fußgänger, auch für solche mit Kinderwagen oder Gehbehinderung, sicher und möglich bleibt. Auch sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamts bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs für die Bedürfnisse der Fußgänger an diesem Übergang sensibilisiert werden.
Begründung: Auf der Ecke Textorstraße/Bruchstraße werden trotz Halteverbot immer wieder Pkws geparkt. Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden von Anwohnern vor, denen es teilweise unmöglich ist, hier ungehindert die Straße zu überqueren, geschweige denn mit einem Kinderwagen. Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Situation in letzter Zeit mehrfach zu Verletzungen von Fußgängern geführt hat: Einer Dame mit Kinderwagen fiel bei dem Versuch, diese Hindernisse zu überwinden, das Kind aus dem Wagen auf den Bordstein, das mit einer Platzwunde am Kinn im Krankenhaus Sachsenhausen behandelt werden musste. Eine ältere Dame mit Gehhilfe stolperte bei dem Versuch, sich hindurchzubewegen, und zog sich Schürfwunden zu.
Falschparker in der Textorstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2014OFOF 757/5Gefahrenpotential Ecke Textorstraße/BruchstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2835Gefahrenpotenzial Ecke Textorstraße/BruchstraßeDirektanregung
- 22. April 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 562Gefahrenpotenzial Ecke Textorstraße/BruchstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats