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Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße

Vorlagentyp: OM
145 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 209/4 vom 19.02.2018

Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Hölderlinstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße dem Radverkehr freizugeben.

Begründung: Die Hölderlinstraße hat eine ausreichende Breite, es gibt ggf. Ausweichmöglichkeiten und die Gesamtsituation ist übersichtlich. Zudem ist das Verkehrsaufkommen in dieser Tempo-30-Straße gering. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2018OFOF 209/4Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der HölderlinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. März 2018Sie sind hier
    OMOM 2821Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße
    Direktanregung
  3. 4. Juni 2018STST 1011Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der HölderlinstraßeStellungnahme
  4. 4. August 2020OFOF 469/4Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der HölderlinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 18. August 2020OMOM 6361Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der HölderlinstraßeDirektanregung
  6. 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 2060Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der HölderlinstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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