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Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße

Vorlagentyp: OM
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 100/9 vom 08.08.2011

Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße Nach Drücken der Fußgängerampel an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße blinkt es, die Schaltung richtet sich aber ausschließlich nach der Schaltung am Überweg Hügelstraße in Höhe der Grafenstraße. Auf beiden Seiten der Hügelstraße ist eine Bushaltestelle der Linie 39. Auf der nördlichen Seite befindet sich die Freie Waldorfschule (Schulweg), das Rudolf-Steiner-Haus und das Haus Aja-Textor-Goethe. Alle Besucher, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder wegfahren möchten, sehen den Bus unter Umständen abfahren, da die Ampel nicht auf das ordnungsgemäße Drücken reagiert. Der Magistrat wird daher gebeten, die Schaltung der Ampel zu überprüfen und so zu optimieren, dass auch Fußgänger nicht unnötig warten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2011OFOF 100/9Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/ReinhardstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2011Sie sind hier
    OMOM 280Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2012STST 106Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße / ReinhardstraßeStellungnahme
  4. 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 617Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße / ReinhardstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 6 · 08.12.2011
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 7 · 19.01.2012
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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