Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Eschbachtal per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2802 entstanden aus Vorlage: OF 563/10 vom 07.01.2014
Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung "Am Eschbachtal", ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeitet und vorgelegt wird, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPNV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen, sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1.350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2.000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert.
Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von circa 1.350 Wohneinheiten geführt hatten, beabsichtigt der Magistrat jetzt, bis zu 2.000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahn-Linie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2.000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2014OFOF 563/10Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-OstOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2802Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-OstDirektanregung
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 477Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats