Fried-Lübbecke-Schule, Im Uhrig 17, Eschersheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 714/9 vom 20.11.2013
Betreff: Fried-Lübbecke-Schule, Im Uhrig 17, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, der Fried-Lübbecke-Schule zukünftig Räume in der angrenzenden Einrichtung "Im Uhrig" für Kinder und Jugendliche mit Behinderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Im Uhrig 15 a, zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Wegen unzureichendem eigenen Raumbestand besteht bei der Fried-Lübbecke-Schule großes Interesse für zumindest die Nutzung eines Teils der Räume in der benachbarten Einrichtung. Bekundet wird das Interesse explizit von der Schulleitung. Wie bekannt, ist ein Umzug der Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche im Jahre 2015 in die Panoramaschule, Stadtteil Nied, angedacht beziehungsweise vorgesehen. Dann würde/wird das gesamte Gebäude zur neuen Verwendung frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2013OFOF 714/9Fried-Lübbecke-Schule, Im Uhrig 17, EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2013Sie sind hierOMOM 2752Fried-Lübbecke-Schule, Im Uhrig 17, EschersheimDirektanregung
- 17. März 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 373Fried-Lübbecke-Schule, Im Uhrig 17, EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats