Spielstraße Wilhelm-Busch-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 20.11.2013
Betreff: Spielstraße Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1136/12 OBR 9; ST 1084/12 Der Magistrat wird gebeten, in der Spielstraße Wilhelm-Busch-Straße durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die dem Gehen zugeordneten Seitenbereiche nicht beparkt und somit sicher begangen werden können.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme bezüglich der Ortsbeiratsanregung, dort das Parken stärker zu kontrollieren, geantwortet, dass "eine regelmäßige Überwachung zulasten anderer gefährdeter Gebiete ginge und deshalb nicht dauerhaft geleistet werden" könne. Die Spielstraße ist damit faktisch eine Parkzone, die gefährlich für Fußgänger und Kinder ist, da sie auf der Fahrbahn zwischen den parkenden Autos laufen müssen. Aktuell liegt wieder eine Beschwerde einer Bürgerin vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2012OFOF 338/9Spielen in der Spielstraße - Parken überwachen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2012OMOM 1136Spielen in der Spielstraße - Parken überwachen!Direktanregung
- 16. Juli 2012STST 1084Spielen in der Spielstraße - Parken überwachen!Stellungnahme
- 20. November 2013OFOF 703/9Spielstraße Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2013Sie sind hierOMOM 2750Spielstraße Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 16. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 670Spielstraße Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.