Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bereitstellung von Biotonnen für die Mietparteien in der Kuhwaldstraße und Voltastraße zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um der gesetzlichen Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen nachzukommen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kuhwaldstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verlängerung des Buslinie 89 bis zum Westbahnhof21.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grün für die Kuhwaldstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße09.09.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Kuhwaldstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die GWH für ihre Gebäude in der Kuhwaldstraße 60 sowie für ihre angrenzenden Gebäude in der Voltastraße Biotonnen bereitstellt und damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen.
Begründung
Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Die fehlende Möglichkeit, Bioabfälle getrennt zu sammeln, führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne. Haushalte werden somit zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z. B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2022OFOF 442/2Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022Sie sind hierOMOM 2748Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichenDirektanregung
- 21. November 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2642Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats