Erforderliche Restarbeiten in der Michael-Grzimek-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2734 entstanden aus Vorlage: OF 204/15 vom 13.11.2013
Betreff: Erforderliche Restarbeiten in der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, nachfolgende noch ausstehende bauliche Maßnahmen in der Michael-Grzimek-Schule ausführen zu lassen:
- Wanddurchbruch zwischen dem Altbau und der neuen Sporthalle und Umkleideräumen;
- Schaffung eines Warmwasseranschlusses in der Cafeteria und Anschaffung einer leistungsfähigen Spülmaschine;
- Abgrenzung des mit Rindenmulch ausgelegten Teils des Schulhofes durch ein Holzgatter. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann ein Aufzug in den Altbau eingegliedert werden kann, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Begründung: Zu
- Es ist alles vorbereitet und der Zugang im Altbau besteht. Es fehlt nur noch der Wanddurchbruch. Die Sporthalle ist zurzeit nur über den Schulhof zu erreichen. Fernziel: Barrierefreier Zugang durch Einbau eines Aufzuges im Altbau. Zu
- Zurzeit sind 65 Kinder in der Ganztagesbetreuung. Mittagessen wird vorbereitet und in Thermobehältern angeliefert. Das Geschirr wird ebenfalls geliefert, da das Spülen in der Cafeteria bisher nur mit Einschränkungen möglich ist. Alleine der tägliche Geschirrtransport sowie dessen Reinigung schlägt nach Aussage der Schulleitung mit 20.000 Euro pro Jahr zu Buche. Als Alternative wäre daher eine leistungsfähige Spülmaschine zu installieren und die entsprechende Wasserinstallation fertigzustellen, da kein Warmwasseranschluss vorhanden ist. Zu
- Die Decke der Umkleidekabinen ist ein Teil des Schulhofes. Dieser ist statisch als nicht befahrbar ausgelegt. Hier müsste eine Abgrenzung durch ein Holzgatter o. Ä. erfolgen, sodass eine Befahrung nicht möglich ist, jedoch weiterhin eine Bespielung seitens der Kinder zulässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2013OFOF 204/15Erforderliche Restarbeiten in der Michael-Grzimek-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2013Sie sind hierOMOM 2734Erforderliche Restarbeiten in der Michael-Grzimek-SchuleDirektanregung
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 231Erforderliche Restarbeiten in der Michael-Grzimek-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats