Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtbreite an der Kreuzung Dahlienstraße und Gladiolenstraße zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vergrößerung zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr, den Übergang der Dahlienstraße, in Höhe der Hausnummer 37, in die Gladiolenstraße, in Höhe der Hausnummer 28, auf die Durchfahrtbreite hin zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vergrößerung der Durchfahrtbreite zu ergreifen.
Begründung
Auf Höhe der Hausnummer 37 der Dahlienstraße befinden sich eingezeichnete Parkplätze. Die Markierung endet in Richtung Gladiolenstraße, schräg gegenüber der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Der Bürgersteig der Dahlienstraße (in Richtung Gladiolenstraße gesehen rechts) endet vor der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Vor der Garage der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 befindet sich ein uneingezäunter Privatparkplatz, der auch regelmäßig genutzt wird. Durch die Belegenheit der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 verengt sich die Gladiolenstraße und man muss bedingt durch die eingezeichneten Parkplätze einen Schlenker fahren, um weiter in die Dahlienstraße zu fahren. Wenn der Privatparkplatz nicht benutzt wird, kann auch beobachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Fläche des Privatparkplatzes mitbenutzen, um durchzufahren. Die Durchfahrtbreite beträgt gemessen von der äußersten Ecke des Privatparkplatzes bis zur äußersten Ecke der Parkplatzmarkierung circa 3,20 Meter. Parkt ein Fahrzeugfahrer mit dem Heck eines Fahrzeugs über die Markierung hinaus, verringert sich die Durchfahrtbreite auf unter drei Meter, je nachdem, wie das Fahrzeug im Einzelfall abgestellt wird. Ein großes Einsatzfahrzeug der Frankfurter Berufsfeuerwehr, wie z. B. vom Typ HLF 20, mit einer Fahrzeugbreite von 2,50 Metern und circa 8,90 Metern Länge, hätte bedingt durch den Schlenker an dieser Stelle Schwierigkeiten, ungehindert durchzufahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2022OFOF 159/15Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. September 2022Sie sind hierOMOM 2723Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Direktanregung
- 9. Januar 2023STST 27Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Stellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1520Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats