Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Durchfahrtbreite an der Kreuzung Dahlienstraße und Gladiolenstraße zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Erhöhung der Durchfahrtbreite zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr den Übergang der Dahlienstraße in Höhe der Hausnummer 28 in die Gladiolenstraße, ebenfalls in Höhe der Hausnummer 28 auf die Durchfahrtbreite hin zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Erhöhung der Durchfahrtbreite zu ergreifen.
Begründung
In Höhe der Hausnummer 37 der Dahlienstraße befinden sich eingezeichnete Parkplätze. Die Markierung endet in Richtung Gladiolenstraße schräg gegenüber der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Der Bürgersteig der Dahlienstraße (in Richtung Gladiolenstraße gesehen rechts) endet vor der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Vor der Garage der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 befindet sich ein uneingezäunter Privatparkplatz, der auch regelmäßig genutzt wird. Durch die Belegenheit der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 verengt sich die Gladiolenstraße und man muss bedingt durch die eingezeichneten Parkplätze einen Schlenker fahren, um weiter in die Gladiolenstraße zu fahren. Wenn der Privatparkplatz nicht benutzt wird, kann auch beobachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Fläche des Privatparkplatzes mitnutzen, um durchzufahren. Die Durchfahrtbreite beträgt gemessen von der äußersten Ecke des Privatparkplatzes bis zur äußersten Ecke der Parkplatzmarkierung ca.3,20 Meter. Parkt ein Fahrzeug mit seinem Heck über die Markierung hinaus, verringert sich die Durchfahrtbreite auf unter drei Meter, je nachdem wie das Fahrzeug im Einzelfall abgestellt wird. Ein großes Einsatzfahrzeug der Frankfurter Berufsfeuerwehr, wie z.B. vom Typ HLF 20, mit einer Fahrzeugbreite von 2,50 Meter und ca. 8,9 Meter Länge hätte bedingt durch den Schlenker an dieser Stelle Schwierigkeiten ungehindert durchzufahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2022Sie sind hierOFOF 159/15Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. September 2022OMOM 2723Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Direktanregung
- 9. Januar 2023STST 27Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Stellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1520Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme