Energie sparen in der Grundschule Kalbach und dem Oberstufengymnasium am Riedberg
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2722 entstanden aus Vorlage: OF 301/12 vom 15.11.2013
Betreff: Energie sparen in der Grundschule Kalbach und dem Oberstufengymnasium am Riedberg Vorgang: ST 1033/13 Der Magistrat wird erneut gebeten zu prüfen, ob unter Hinweis auf die Stellungnahme ST 1033 die Dauerbeleuchtung in der Grundschule Kalbach, insbesondere in den Fluren, ausgeschaltet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat auch für die Neue Gymnasiale Oberstufe, Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, gebeten, die Beleuchtung zu überprüfen.
Begründung: Seit geraumer Zeit ist festzustellen, dass nach Schließung der Schule die Beleuchtung im Treppenhaus und einigen Räumen brennt, obwohl der Magistrat gemäß der Stellungnahme ST 1033 die Energiesparbemühungen der Schulen unterstützt. Gleiches gilt für das neue Oberstufengymnasium an der Gräfin-Dönhoff-Straße. Um Energie zu sparen, sollte daher nunmehr die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2013STST 1033Energie sparen in der Grundschule Kalbach und im Neubau des Gymnasiums RiedbergStellungnahme
- 15. November 2013OFOF 301/12Energiesparen in der Grundschule Kalbach und dem Oberstufen-Gymnasium am RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2013Sie sind hierOMOM 2722Energie sparen in der Grundschule Kalbach und dem Oberstufengymnasium am RiedbergDirektanregung
- 17. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 253Energie sparen in der Grundschule Kalbach und dem Oberstufengymnasium am RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats