Wege im Grün- und Spielplatzbereich hinter der Walter-Kolb-Schule sanieren
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2669 entstanden aus Vorlage: OF 953/6 vom 14.09.2008
Betreff: Wege im Grün- und Spielplatzbereich hinter der Walter-Kolb-Schule sanieren Der Magistrat wird beauftragt, die Wege im Bereich der Grünanlage und der Spielflächen zwischen Walter-Kolb-Schule, Sieringstraße, Kleingartenanlage und dem Areal des Mitscherlich-Hauses gründlich zu sanieren und eventuell neu anzulegen. Hierzu ist zunächst mit den Vertretern der erforderlichen Ämter und des Ortsbeirates im Rahmen eines Ortstermins über die Art der Sanierung bzw. eventuell notwendige Veränderungen der Wegeführung und deren Ausgestaltung zu beratschlagen. Die für die Sanierung bzw. Umgestaltung der Wege erforderlichen Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Die Wege in diesem Bereich sind in einem katastrophalen Zustand und müssen dringend der Intention des Antrags entsprechend saniert bzw. überarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2008OFOF 953/6Wege im Grün- und Spielplatzbereich hinter der Walter-Kolb-Schule sanierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2008Sie sind hierOMOM 2669Wege im Grün- und Spielplatzbereich hinter der Walter-Kolb-Schule sanierenDirektanregung
- 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 31Wege im Grün- und Spielplatzbereich hinter der Walter-Kolb-Schule sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats