Mangelnde Verkehrsüberwachung im Bahnhofsviertel ist (auch) Teil des Problems
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bahnhofsviertel zu verstärken, da das Viertel zunehmend als rechtsfreier Raum wahrgenommen wird. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu verbessern und die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Zunehmend wird das Bahnhofsviertel als rechtsfreier Raum wahrgenommen. Dies ist auch an der Art und Weise abzulesen, wie dort gefahren und geparkt wird. Ständig sind Gleise und Haltestellen der Straßenbahn, Gehwege, Einfahrten, ohnehin kaum vorhandene Radwege oder Fahrbahnen - auch in zweiter Reihe - zugeparkt. Die Warnblinkanlage dient offenbar flächendeckend als Parkausweis. Mitarbeitende der städtischen Verkehrsüberwachung sagen, dass das Bahnhofsviertel mit dem gleichem Personalschlüssel überwacht wird wie das übrige Stadtgebiet. Dies wird der Problemlage im Viertel in keiner Weise gerecht.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten , die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bahnhofsviertel insbesondere in den problematischen Bereichen deutlich ausweiten zu lassen und - sofern notwendig - bei der Erfüllung dieser in die ganze Region ausstrahlenden Aufgabe die Landespolizei um Unterstützung zu bitten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022OFOF 588/1Mangelnde Verkehrsüberwachung im Bahnhofsviertel ist (auch) Teil des ProblemsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 2641Mangelnde Verkehrsüberwachung im Bahnhofsviertel ist (auch) Teil des ProblemsDirektanregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2817Mangelnde Verkehrsüberwachung im Bahnhofsviertel ist (auch) Teil des ProblemsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats