Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130
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Wiener Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Neues zu Wiener Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2624 entstanden aus Vorlage: OF 728/5 vom 01.01.2018
Betreff: Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130 Der Magistrat wird gebeten, den Teil der Wiener Straße zwischen Wiener Straße 128 und 130 sowie den Fußgängerweg auf der linken Straßenseite mit Zugang zum Haus Wiener Straße 130 zu erneuern.
Begründung: Auf diesem letzten Teil der Wiener Straße, die als Stichstraße endet, ist der Zugang zu dem Haus Wiener Straße 130. Dies ist eine Altenwohnanlage. Naturgemäß sind hier die Senioren oftmals mit Rollatoren unterwegs. Auf dem Fußgängerweg ist die Pflasterung in der Mitte nach oben gewölbt, d. h. die Steine ragen bis zu zehn Zentimeter nach oben und sind mit einem Rollator schwer zu überwinden. Die Alternative, die Straße zu benutzen, ist keine, da hier Schlaglöcher sind, die bei entsprechendem Wetter mit Wasser gefüllt bzw. bei entsprechenden Temperaturen vereist sind und eine Unfallgefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2018OFOF 728/5Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2624Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130Direktanregung
- 9. März 2018Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 598Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats