Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 43/2 vom 10.06.2016
Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die sogenannten Gehwegnasen im Bereich der Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße mit geeigneten Maßnahmen gegen verbotswidriges Parken zu schützen. Hierbei setzt der Ortsbeirat auf die Kreativität des zuständigen Amtes jenseits von Stahlabweisern. An dieser Stelle können sehr gerne Sitzbank, Federwippe, Fahrradanlehnbügel, Pflanzkübel et cetera zum Einsatz kommen.
Begründung: Bei der Sanierung der Georg-Speyer-Straße wurden an dieser Kreuzung Gehwegnasen angebracht, um besonders alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kindern das Überqueren der Straßen barrierefrei und gut einsehbar zu ermöglichen. Das regelmäßige Zuparken der Gehwegnasen durch Kraftfahrzeuge verhindert dies leider allzu oft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2016OFOF 43/2Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2016Sie sind hierOMOM 260Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-StraßeDirektanregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1328Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats