Radwegebeschilderung im Ortskern von Nieder-Erlenbach
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2598 entstanden aus Vorlage: OF 175/13 vom 14.10.2013
Betreff: Radwegebeschilderung im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, im Ortskern von Nieder-Erlenbach (z. B. Am Bürgerbrunnen oder vor dem Rathaus) einen Wegweiser aufzustellen, der mit Kilometerangaben auf die unterschiedlichen Radwege in die umliegenden Ortschaften und die Themen- und Fernradwege verweist. Von dort aus sollte die Wegeführung zu den unterschiedlichen Radwegen konsequent ausgeschildert sein.
Begründung: Die vorhandenen Radwege-Hinweisschilder führen die Radfahrer lediglich auf ihrer eingeschlagenen Route durch Nieder-Erlenbach hindurch bzw. daran vorbei. Für Radfahrer, die z. B. ihre Route verlassen wollen und einer anderen folgen möchten oder die sich in Nieder-Erlenbach aufhalten, um dann erneut eine Route aufzugreifen, wäre im Zentrum einen Orientierungspunkt sinnvoll, von dem aus man auf die verschiedenen Radwege in die umgebenden Ortschaften geführt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 175/13Radwegebeschilderung im Ortskern von Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2598Radwegebeschilderung im Ortskern von Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 153Radwegebeschilderung im Ortskern von Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats