Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Halteverbots im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Dies soll dazu beitragen, das Parken vor den Pollern zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße noch klarer markiert werden kann, zum Beispiel mit zusätzlichen Schildern oder Zickzacklinien als Markierung auf der Straße.
Begründung
Obwohl in dem genannten Bereich das Gehwegparken durch Poller verhindert werden soll, parken immer wieder Autos vor den Pollern zum Großteil auf der Straße (siehe Foto). Eventuell könnte eine ganz klare Beschilderung und Markierung die Situation noch mal deutlich machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2022OFOF 222/4Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/RhönstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 2591Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/RhönstraßeDirektanregung
- 20. November 2023STST 2356Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/RhönstraßeStellungnahme
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 450Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/RhönstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme