Halteverbot im Bereich Reginastraße 2
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.10.2013
Betreff: Halteverbot im Bereich Reginastraße 2 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung Reginastraße 2 in die Straße Alt- Harheim ein Halteverbotsschild aufgestellt wird.
Begründung: Durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich der o. g. Einmündung kommt es immer wieder zu Situationen, dass Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren können und letztendlich, wie in der 42. Kalenderwoche wieder einmal geschehen, der Müll in diesem Bereich nicht entsorgt werden kann. Auch ein möglicher Einsatz der Feuerwehr oder von Notfallfahrzeugen würde hier behindert. Diese Situation ist nur durch entsprechende Beschilderung zu lösen, da die Kontakte zwischen den Anwohnern und den Parkenden zu keiner einsichtigen Lösung geführt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2576Halteverbot im Bereich Reginastraße 2Direktanregung
- 28. Oktober 2013OFOF 126/14Halteverbot im Bereich Reginastraße 2Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 318Halteverbot im Bereich Reginastraße 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.