Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2564 entstanden aus Vorlage: OF 284/12 vom 14.09.2013
Betreff: Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Fritz-Bauer-Straße als verkehrsberuhigten Bereich zu gestalten und entsprechend zu beschildern (Verkehrszeichen 325/326). Darüber hinaus wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, ob weitere noch nicht endausg ebaute Straßen am Riedberg in die Tempo-30-Zone einbezogen werden und welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für diese Straßen geplant sind.
Begründung: Damit der Ortsbeirat Entscheidungen über Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen treffen kann, ist er rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, welche Ausbauprofile (Trennung der Nutzungsbereiche oder niveaugleicher Ausbau) für die geplanten Straßen vorgesehen sind. Dem Ortsbeirat scheint es erforderlich, vor Festlegung des Straßenausbaus in den Tempo-30-Zonen an der Entscheidung über die Straßengestaltung mitzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2013OFOF 284/12Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2013Sie sind hierOMOM 2564Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet RiedbergDirektanregung
- 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1701Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats