Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)
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Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 678/5 vom 08.09.2013
Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II) Vorgang: ST 1136/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll ist, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg von 30 km/h auf 40 km/h anzuheben.
Begründung: Aufgrund von tödlichen Unfällen auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt worden. Weiter wurde auf Vorschlag der Unfallkommission im Mai 2011 an der genannten Stelle ein neuer Fahrbahnbelag (Splitt-Mastix-Belag) eingebaut, um die Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche zu verbessern. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136, sind seitdem an dieser Stelle keine Unfälle mehr zu verzeichnen. Für den Ortsbeirat ergibt sich hieraus die Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zumindest auf 40 km/h anzuheben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2013STST 1136Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011Stellungnahme
- 8. September 2013OFOF 678/5Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2013Sie sind hierOMOM 2541Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)Direktanregung
- 20. Dezember 2013STST 1756Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)Stellungnahme
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 500Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010 / 2011 (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats