Anbringung von Beutelspendern für Hundekotbeutel
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, an der Wittelsbacherallee Beutelspender für Hundekotbeutel und einen Mülleimer aufzustellen. Dies soll die Sauberkeit im stark frequentierten Grünstreifen verbessern und die unsachgemäße Entsorgung von Hundekot verhindern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Wittelsbacherallee, Höhe der Hausnummer 141 (stadteinwärts), einen Hundekotbeutelspender anzubringen sowie auf Höhe der Hausnummer 135 a einen Mülleimer neben der Bank zu platzieren.
Begründung
Der Grünstreifen dort ist stark frequentiert und hat keinerlei Müllinfrastruktur. Die Hinterlassenschaften, nicht nur der Hunde, werden in die Grünanlage entsorgt. Mit den oben genannten Maßnahmen wird dies zukünftig nicht mehr der Fall sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2022OFOF 205/4Anbringung von Beutelspendern für HundekotbeutelOrtsbeiratsantrag · CDU, dFfm
- 5. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2497Anbringung von Beutelspendern für HundekotbeutelDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2295Anbringung von Beutelspendern für HundekotbeutelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats