Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss
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Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 348/1 vom 05.09.2013
Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Der Magistrat wird aufgefordert, über die zuständigen Fachämter im Stadtteil Gallus eine Einrichtung zum betreuten Wohnen und zur stationären Pflege älterer Menschen einzurichten und bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort insbesondere das Avaya-Gelände zu berücksichtigen.
Begründung: Aufgrund der demografischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o. g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten Avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten, diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2013OFOF 348/1Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg mussOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2013Sie sind hierOMOM 2495Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg mussDirektanregung
- 17. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 91Ein Alten-und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg mussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats