Schulhausverwalter der Schule am Hang
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 325/16 vom 29.07.2008
Betreff: Schulhausverwalter der Schule am Hang Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Schulhausverwalter der Schule am Hang unverzüglich und so lange eine Dienstwohnung in unmittelbarer Nähe in Bergen-Enkheim zur Verfügung zu stellen, bis die Sanierung des Schulverwalter-Hauses auf dem Gelände der Schule abgeschlossen ist. 2. die Sanierung des Schulverwalter-Hauses auf dem Gelände der Schule am Hang schnellstmöglich in die Wege zu leiten. 3. zu prüfen, ob in Anbetracht der zu erwartenden hohen Kosten für die Sanierung des bestehenden Schulverwalterhauses ein Abriss und ein Neubau z.B. in Fertigbauweise nicht wirtschaftlicher und schneller zu realisieren ist.
Begründung: Die Stellenausschreibung für die Neubesetzung beinhaltete auch eine Dienstwohnung. Auf Grund dieser Sachlage bewarb sich der neue Schulhausverwalter um die Stelle und trat diese am 15. November 2007 an. Nach nunmehr 8 Monaten konnte ihm die Dienstwohnung nicht renoviert/saniert übergeben werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Denn für die Schulgemeinde und gerade für die Vereine, welche die Turnhalle in den Nachmittags- und Abendstunden nutzen, ist es wichtig, dass ein Hausverwalter erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2008OFOF 325/16Schulhausverwalter der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008Sie sind hierOMOM 2479Schulhausverwalter der Schule am HangDirektanregung
- 8. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1467Schulhausverwalter der Schule am HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats