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Nutzung und Angebot der Schulsporthallen durch Freizeitsport in Bockenheim, Westend und Rebstock (Ortsbeirat 2) nach Ende der Corona-Beschränkungen?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
101 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Nutzung der Schulsporthallen durch Freizeitsportler nach den Corona-Beschränkungen zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Auswirkungen der Pandemie auf die Auslastung der Hallen zu bewerten und mögliche Maßnahmen zur Förderung des Freizeitsports zu erörtern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. inwieweit die Schulsporthallen im Ortsbezirk 2 nach der Coronazeit zur abendlichen Nutzung von Freizeitsportlern (Vereine, Betriebssportgruppen und Sonstige), insbesondere im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie (d. h. vor Ende März 2020), ausgelastet sind;
  2. falls es in der Nutzungsauslastung der Schulsporthallen einen signifikanten Abfall im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie (d. h. vor Ende März 2020) zu berichten gibt, wäre die Einschätzung des Magistrats von Interesse, wie die Stadt Frankfurt und insbesondere der Ortsbeirat die Nachfrage zur freizeitsportlichen Nutzung der Schulsporthallen fördern kann;
  3. ob alle (!) Schulsporthallen im Ortsbezirk 2 zur abendlichen Nutzung von Freizeitsportlern (Vereine, Betriebssportgruppen und Sonstige) der Sportstättenvergabe zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird gebeten, über die Sportstätten im Ortsbezirk 2 zu berichten, die dem Freizeitsport über die Sportstättenvergabe nicht zur Verfügung stehen und den Grund für die Nichtzurverfügungstellung zum abendlichen Freizeitsport zu nennen.

Begründung

Die Förderung des Freizeitsportes durch die Stadt Frankfurt findet in vielfältiger und oft vorbildlicher Weise statt. U. a. werden die Schulsportstätten für den abendlichen Freizeitsport über die Sportstättenvergabe geöffnet. Die Beschränkungen der Coronazeit war insbesondere für den Freizeitsport im Innenraum eine große Einschränkung, die nicht nur auf die Fitnessstudios beschränkt war, sondern eben auch Vereine und Betriebssportgruppen betraf, die die Frankfurter Schulsporthallen nutzen. Hier ist dem Ortsbeirat daran gelegen, eine gesamthafte Einschätzung der Auswirkungen der Coronabeschränkungen für den Freizeitsport in Schulsporthallen im Ortsbezirk zu bekommen. Dem Ortbeirat ist selbstverständlich bekannt, dass die Schulgemeinden massive Auswirkungen der Coronapandemie auf den Schulbetrieb haben, die mindestens teilweise auch Auswirkungen auf die außerschulische Sporthallennutzung haben, wofür der Ortsbeirat großes Verständnis hat. Die Coronapandemie ist noch nicht zu Ende! Dennoch scheint der Sommer 2023 vom Zeitpunkt geeignet, um mindestens eine Zwischenbilanz im Segment der Nutzung der Schulsporthallen durch den Freizeitsport in Frankfurt in Hinblick auf die Coronabeschränkungen zu ziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. Juni 2022OFOF 426/2Nutzung und Angebot der Schulsporthallen durch Freizeitsport in Bockenheim, Westend und Rebstock (Ortsbeirat 2) nach Ende der Corona-Beschränkungen? Zwischenstand wurde in der Coronapandemie nachgefragt!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Juli 2022Sie sind hier
    OMOM 2450Nutzung und Angebot der Schulsporthallen durch Freizeitsport in Bockenheim, Westend und Rebstock (Ortsbeirat 2) nach Ende der Corona-Beschränkungen? Zwischenstand wurde in der Coronapandemie nachgefragt!
    Direktanregung
  3. 10. Juli 2023STST 1508Nutzung und Angebot der Schulsporthallen durch Freizeitsport in Bockenheim, Westend und Rebstock (Ortsbeirat 2) nach Ende der CoronaBeschränkungen? Zwischenstand wurde in der Coronapandemie nachgefragt!Stellungnahme
  4. 27. September 2023OFOF 746/2Ist-Situation der Schulturnhallen im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 13. November 2023OMOM 4714Ist-Situation der Schulturnhallen im Ortsbezirk 2Direktanregung
  6. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1014Ist-Situation der Schulturnhallen im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  7. 1. Juni 2024OFOF 970/2Nachfrage zu SchulsporthallenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  8. 1. Juli 2024VV 981Nachfrage zu SchulsporthallenAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 17 · 23.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 18 · 13.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 20 · 08.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

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