Hinweis auf Instandhaltungsmaßnahmen in U-Bahn-Stationen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über Baumaßnahmen und Sperrungen in U-Bahn-Stationen frühzeitig zu informieren, um mobilitätseingeschränkten Personen und Nutzern mit Kinderwagen die Nutzung zu erleichtern. Dies soll dazu beitragen, dass Fahrgäste rechtzeitig über Verkehrsalternativen entscheiden können.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , dafür zu sorgen, dass über Baumaßnahmen und damit verbundenen Sperrungen von Rolltreppen oder Aufzügen bereits an den Zugängen (oberirdisch) informiert wird. Weiterhin ist darüber zu informieren, wie lange die Arbeiten andauern werden.
Begründung
Dies ist ein Wunsch von Nutzern des RMV im Ortsbezirk. Es ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen mühsam und nicht zumutbar, erst auf dem "Verteilplateau" darauf hingewiesen zu werden, dass der U-Bahnsteig nicht über Rolltreppen bzw. Aufzüge zugänglich sind. Bei ausreichender Information können Fahrgäste dann rechtzeitig über Verkehrsalternativen entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2022OFOF 425/2Hinweis auf Instandhaltungsmaßnahmen in U-Bahn-StationenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2449Hinweis auf Instandhaltungsmaßnahmen in U-Bahn-StationenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2689Hinweis auf Instandhaltungsmaßnahmen in U-Bahn-StationenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13