Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in Oberrad
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Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 644/5 vom 12.08.2013
Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Schafheckstraße in Oberrad a) gärtnerisch zu überarbeiten und b) die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung zu prüfen und zu berichten:
- Abtrennung des östlichen Teils des Spielplatzes mittels Zaunes vom westlichen Teil, um diesen als Kleinkinderspielplatz zu nutzen;
- Anbringung eines Törchens am nordöstlichen und am westlichen Ausgang;
- Aufstellen einer Kleinkinderschaukel;
- Überarbeitung der als Sandkastenbegrenzung dienenden Baumstämme. Begründung: Mehrere Eltern wünschen sich die o. g. Maßnahmen zur Aufwertung des Spielplatzes Schafheckstraße in Oberrad. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, die Umsetzung der Maßnahmen durch Zuschüsse aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 644/5Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 29. August 2013Sie sind hierOMOM 2408Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradDirektanregung
- 22. November 2013STST 1607Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradStellungnahme
- 22. November 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 543Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats