Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1607
Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in Oberrad Der Magistrat wird der Bitte des OBR 5 entsprechen und
- den Platz gärtnerisch überarbeiten und
- am nordöstlichen und westlichen Eingang ein Tor anbringen. Nach Ermittlung der Kosten, werden diese dem OBR 5 zur Erstellung einer OIB mitgeteilt. Eine Abtrennung eines "Kleinkinderbereiches" wird nicht erfolgen, da es auf dem Spielplatz keine Kleinkindergeräte gibt. Des Weiteren ist dem Magistrat nicht klar, wer vor wem geschützt werden soll. Auch die Aufstellung einer Kleinkinderschaukel wird als schwierig angesehen, da dafür ca. 30 m2 intakte Pflanzung gerodet werden müsste. Diese Pflanzungen sind jedoch gerade bei den kleineren Kindern sehr beliebt um hier "Verstecken" und "Nachlaufen" zu spielen. Alternativ könnte an der bestehenden Doppelschaukel ein Schaukelsitz gegen einen Kleinkindersitz ausgetauscht werden (analog Charlotte-Schiffler-Straße). Die Sandkastenumrandung besteht aus wartungsfreien Recyclingschwellen und nicht aus Baumstämmen. Hier liegt wohl ein Missverständnis vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 644/5Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 29. August 2013OMOM 2408Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradDirektanregung
- 22. November 2013STST 1607Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradStellungnahme
- 22. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 543Aufwertung des Spielplatzes in der Schafheckstraße in OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis