Grüne Straße - Falschparken - Fahrradbügel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche vor der Grüne Straße 19 bis 21 mit Fahrradbügeln zu sichern, um Falschparken zu verhindern und die Nutzung als Schleppkurve zu gewährleisten. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Nutzung der Fläche optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche im Seitenstreifen vor der Grüne Straße 19 bis 21 so mit Fahrradbügeln zu besichern, dass einerseits dort keine Fahrzeuge mehr quer bis auf den Bürgersteig falsch parken können, und dass andererseits der Zwecke der Sperrfläche, nämlich als Schleppkurve für die gegenüberliegende Einfahrt zu dienen, weiterhin gewährleistet ist.
Begründung
An der genannten Stelle wird im Prinzip Platz freigehalten, damit aus der gegenüberliegenden Einfahrt ausgebogen werden kann. Diese frei gehaltene Fläche wird jedoch häufig zum Falschparken bis auf den Bürgersteig missbraucht. Zweckmäßige mechanische Hindernisse könnten hier Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021OFOF 21/4Grüne Straße - Falschparken - FahrradbügelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2021Sie sind hierOMOM 237Grüne Straße - Falschparken - FahrradbügelDirektanregung
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1856Grüne Straße - Falschparken - FahrradbügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats