Überprüfung eines gefährlichen Zauns im Sportpark Preungesheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2374 entstanden aus Vorlage: OF 382/10 vom 23.10.2017
Betreff: Überprüfung eines gefährlichen Zauns im Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass, beispielsweise im Rahmen der Gewährleistung, der gefährliche Zaun (beziehungsweise dessen scharfe Kanten, respektive Befestigungsschienen) im Sportpark Preungesheim umgehend fachgerecht überprüft und entschärft wird.
Begründung: Sportlerinnen und Sportler monieren, dass der Zaun hinter den beiden Toren im Sportpark Preungesheim an allen Befestigungen gefährliche Kanten aufweist; dies ist in voller Breite und Höhe der Fall. Bisher sind lediglich Bälle betroffen, dies alleine ist jedoch schon ärgerlich genug. Sollte jedoch ein Spieler nach einem Zweikampf an der Grundlinie gegen den Zaun prallen, entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko. Alle gefährlichen Kanten beziehungsweise Befestigungsschienen sollten daher umgehend fachgerecht überprüft und entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 382/10Überprüfung eines gefährlichen Zauns im Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017Sie sind hierOMOM 2374Überprüfung eines gefährlichen Zauns im Sportpark PreungesheimDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 205Überprüfung eines gefährlichen Zauns im Sportpark PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats