Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 23.10.2017
Betreff: Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße ausgewiesen und in beide Richtungen für Fahrradfahrer freigegeben wird sowie dass entsprechende Beschilderungen angebracht werden.
Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsregelung wird den Verkehr von der Homburger Landstraße auf die Gießener Straße verlagern und die verkehrsberuhigte Homburger Landstraße in den anliegenden Bereichen entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 380/10Maßnahmen zur Beruhigung der WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 7. November 2017Sie sind hierOMOM 2372Maßnahmen zur Beruhigung der WeinstraßeDirektanregung
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 428Maßnahmen zur Beruhigung der WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats