Haltestelle der Buslinie 51 „Kelsterbacher Weg" Richtung Höchst
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2364 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 22.05.2008
Betreff: Haltestelle der Buslinie 51 "Kelsterbacher Weg" Richtung Höchst Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass 1. die Haltestelle der Buslinie 51 "Kelsterbacher Weg" an der alten Stelle wieder eingerichtet und 2. bei dieser Maßnahme unbedingt auch für eine Sitzgelegenheit gesorgt wird.
Begründung: Wegen Baumaßnahmen an der angrenzenden Fläche der genannten Bushaltestelle, ist eine Haltestelle als Provisorium errichtet worden. Da die Baumaßnahmen jetzt abgeschlossen sind, sollte die Haltestelle der Buslinie 51 wieder an die ursprüngliche Stelle zurückversetzt werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollte unbedingt auch eine Sitzgelegenheit installiert werden. Die Sitzgelegenheit ist deshalb notwendig, da sich in unmittelbarer Nähe eine Poststelle und eine Seniorenwohnanlage befinden. Die Haltestelle wird von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage sehr stark genutzt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass in Goldstein und im Stadtkern von Schwanheim keine weiteren Poststellen vorhanden sind. Deshalb wird diese Halltestelle auch vielfach von Besuchern der Poststelle, darunter sind viele ältere Menschen, in Anspruch genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2008OFOF 866/6Haltestelle der Buslinie 51 .Kelsterbacher Weg" Richtung HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2008Sie sind hierOMOM 2364Haltestelle der Buslinie 51 „Kelsterbacher Weg" Richtung HöchstDirektanregung
- 6. August 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1223Haltestelle der Buslinie 51 "Kelsterbacher Weg" Richtung HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats