Wegweiser und Fernsprechverzeichnis
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 schlägt vor, den Mitgliedern der Ortsbeiräte und Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" zu ermöglichen. Dies soll die Aktualität der Daten gewährleisten und Kosten für eine gedruckte Neuauflage sparen.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern der Ortsbeiräte und Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" zu verschaffen.
Begründung
Ortsbeiratsmitglieder benötigen für ihre Tätigkeit Ansprechpartner in der Verwaltung. Das "Rote Buch" ist über ein Jahr nach der Kommunalwahl bisher nicht neu aufgelegt worden. Statt einer kostenintensiven Neuauflage in gedruckter Form schlägt der Ortsbeirat daher einen Zugang zum elektronischen Verzeichnis vor. Neben der Kosteneinsparung wäre damit auch gewährleistet, dass die Daten von den Ortsbeiräten stets aktuell abgerufen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2022OFOF 99/14Wegweiser und FernsprechverzeichnisOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 27. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2351Wegweiser und FernsprechverzeichnisDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1748Wegweiser und FernsprechverzeichnisStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats