Wegweiser und Fernsprechverzeichnis
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt einen elektronischen Zugang zum "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für seine Mitglieder, um die Kommunikation mit Ansprechpartnern in der Verwaltung zu erleichtern. Dies soll die Kosten für eine gedruckte Neuauflage einsparen und die Aktualität der Daten gewährleisten.
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Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Mitgliedern der Ortsbeiräte einen elektronischen Zugang zum "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" zu verschaffen.
Begründung
Ortsbeiratsmitglieder benötigen für ihre Tätigkeit Ansprechpartner in der Verwaltung. Das "Rote Buch" ist über ein Jahr nach der Kommunalwahl bisher nicht neu aufgelegt worden. Statt einer kostenintensiven Neuauflage in gedruckter Form schlägt der Ortsbeirat daher einen Zugang zum elektronischen Verzeichnis vor. Neben der Kosteneinsparung wäre damit auch gewährleistet, dass die Daten von den Ortsbeiräten stets aktuell abgerufen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2022Sie sind hierOFOF 99/14Wegweiser und FernsprechverzeichnisOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 27. Juni 2022OMOM 2351Wegweiser und FernsprechverzeichnisDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1748Wegweiser und FernsprechverzeichnisStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme