Einrichtung von zwei Wohnmobilstellplätzen in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Erlenbach zwei Stellplätze für Wohnmobile einzurichten, um den steigenden Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnmobile zu decken. Dies soll die Attraktivität des Standorts erhöhen und Reisenden eine sichere und kostenlose Übernachtungsmöglichkeit bieten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Erlenbach zwei Stellplätze für Wohnmobile auszuweisen. Als möglicher Standort bietet sich der Parkplatz des Bürgerhauses an. Die Übernachtung soll kostenlos und auf zwei Nächte begrenzt sein. Ein Hinweisschild soll hierüber informieren und über einen QR-Code auf einen Link zur Historie des Ortes verweisen.
Begründung
Das Verreisen mit dem Wohnmobil ist in den letzten Jahren zunehmend populärer geworden und hat im vergangenen Jahr durch die Coronapandemie noch mehr Zulauf bekommen. Zahlreiche Kommunen haben offizielle Übernachtungsplätze eingerichtet. Ein gutes Beispiel ist die kürzlich erschienene Broschüre des Wetteraukreises, die eine große Zahl kostenloser Wohnmobilstellplätze ausweist. In Frankfurt gibt es bislang nur wenige Möglichkeiten. Der Standort in Nieder-Erlenbach ist attraktiv, weil ruhig und auch für allein reisende Frauen relativ sicher. Bäcker und Supermärkte sind fußläufig zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2021OFOF 14/13Einrichtung von zwei Wohnmobilstellplätzen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2021Sie sind hierOMOM 233Einrichtung von zwei Wohnmobilstellplätzen in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 29. Oktober 2021STST 2016Einrichtung von zwei Wohnmobilstellplätzen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1156Einrichtung von zwei Wohnmobilstellplätzen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats