Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 315/1 vom 09.06.2013
Betreff: Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegsicherung für die Schüler der Karmeliterschule auf dem Schulweg Wiesenhüttenstraße/Gutleutstraße zu verbessern, indem er an der Ecke Wiesenhüttenstraße (westliche Seite)/Gutleutstraße die dortige Sperrfläche und den ersten Parkplatz nach der Sperrfläche mit Pollern versieht, sodass dort keine Kraftfahrzeuge mehr abgestellt werden können.
Begründung: Bei einer Schulwegbegehung mit Schulleitung, Eltern, zuständigen Ämtern und Mitgliedern des Ortsbeirates 1 wurde festgestellt, dass die dortige Sperrfläche beständig von Autofahrern rechtswidrig beparkt wird. Um den Kindern eine bessere und sicherere Überquerung der Straße an dieser Stelle zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, die Sperrfläche und den ersten Parkplatz danach nicht mehr mit Autos beparken zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2013OFOF 315/1Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2013Sie sind hierOMOM 2320Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/GutleutstraßeDirektanregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1349Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats