Ortstermin zur Sicherung des Schulweges zum neuen Standort des Gymnasiums Riedberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 243/12 vom 11.05.2013
Betreff: Ortstermin zur Sicherung des Schulweges zum neuen Standort des Gymnasiums Riedberg Nach dem Umzug des Gymnasiums Riedberg in das neue Gebäude an der Friedrich-Dessauer-Straße besteht dringender Handlungsbedarf zur Sicherung des Schulweges. Zu diesem Zweck wird der Magistrat gebeten, unter Beteiligung des Stadtschulamtes, der Polizei, Vertretern der Schule und des Ortsbeirates 12 kurzfristig ein Ortstermin einzuberufen, bei dem eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation vorgenommen wird. Dabei sind Maßnahmen baulicher Art wie auch verkehrssteuernde Maßnahmen, z. B. die Einrichtung von Fußgängerampeln, in die Überlegungen einzubeziehen.
Begründung: Am 29.04.2013 sind die neuen Räumlichkeiten des Gymnasiums Riedberg bezogen worden. Durch den Umzug hat sich die Verkehrssituation an der Altenhöferallee grundlegend verändert. Derzeit gibt es noch keinen adäquat gesicherten offiziellen Schulweg, der eine gefahrlose Querung der Altenhöferallee ermöglicht. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der dringend verbessert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2013OFOF 243/12Ortstermin zur Sicherung des Schulwegs zum neuen Standort des Gymnasiums RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2250Ortstermin zur Sicherung des Schulweges zum neuen Standort des Gymnasiums RiedbergDirektanregung
- 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1108Ortstermin zur Sicherung des Schulweges zum neuen Standort des Gymnasiums RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats