LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse
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Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2245 entstanden aus Vorlage: OF 171/4 vom 04.10.2017
Betreff: LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse Vorgang: B 317/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Masten der neu installierten LED-Leuchten in den beiden Spillingsgassen passend zum Leuchtkörper grün zu streichen; 2. bei zukünftigem Ersatz von Gasleuchten durch LED-Leuchten (vgl. B 317) auf eine einheitliche grüne Farbgebung zu achten.
Begründung: Der Magistrat hat einigen finanziellen Aufwand betrieben, um LED-Leuchten zu entwickeln, die die Form und die Farbtemperatur den herkömmlichen Gasleuchten aufnehmen. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, wenn, wie dieses Jahr in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse geschehen, ein roher, feuerverzinkter Mast mit einem grünen Leuchtkörper zusammen gesetzt wird. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2017BB 317Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenMagistratsbericht
- 4. Oktober 2017OFOF 171/4LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen SpillingsgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2017Sie sind hierOMOM 2245LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen SpillingsgasseDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 115LED-Leuchten in der Kleinen und Großen SpillingsgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats