Behinderung des Ortsbeirates 1 endlich beenden: Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für alle Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, den Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für alle Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräte zu ermöglichen. Dies soll die Arbeit der Mitglieder erleichtern, da sie bisher keinen Zugriff auf wichtige Informationen haben. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Ortsbeiräte.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie darüber hinaus allen Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten den Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" (städtisches Intranet) zu ermöglichen, damit diese bei der Erledigung ihrer Arbeit künftig nicht mehr behindert werden.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das sogenannte "Rote Buch/Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigt werden. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und Stellungnahmen des Magistrats wurden nicht erforderlich. Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen soll das "Rote Buch" nicht mehr aufgelegt werden. Dies geschehe aus Kostengründen und da der Wegweiser und das Fernsprechverzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt wird. Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräte können bisher jedoch nicht darauf zugreifen. Insbesondere den 2021 neu in den Ortsbeirat gewählten Mitgliedern stehen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen und Kontaktdaten nicht zur Verfügung. Der Zugang kann zum Schutz gegen unbefugte Nutzung passwortverschlüsselt werden, wie z. B. in PARLIS.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2022OFOF 472/1Behinderung des Ortsbeirates 1 endlich beenden: Zugang zum elektronischen „Wegweiser und Fernsprechverzeichnis“ für alle Ortsbeirätinnen und OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2218Behinderung des Ortsbeirates 1 endlich beenden: Zugang zum elektronischen „Wegweiser und Fernsprechverzeichnis“ für alle Ortsbeirätinnen und OrtsbeiräteDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1631Behinderung des Ortsbeirates 1 endlich beenden: Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für alle Ortsbeirätinnen und OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats