Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 beantragt den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis, um die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Dies ist notwendig, da das Rote Buch nicht mehr aufgelegt wird und die Informationen nur noch elektronisch verfügbar sind.
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In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das Rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten die Ortsbeiratsmitglieder oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich. Nach den Informationen des Ortsbeirates wird das R ote Buch nicht mehr aufgelegt. Dazu geführt haben Kostengründe und die Tatsache, dass die Informationen nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 7 den
Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen.
Begründung
Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das Rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten die Ortsbeiratsmitglieder oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich. Nach den Informationen des Ortsbeirates wird das Rote Buch nicht mehr aufgelegt. Dazu geführt haben Kostengründe und die Tatsache, dass die Informationen nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 168/7Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2164Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1639Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats