Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Mitgliedern des Ortsbeirates 7 den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da das rote Buch nicht mehr aufgelegt wird und die Informationen nur noch elektronisch verfügbar sind.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch
"Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur
Verfügung. Dadurch konnten die Ortsbeiratsmitglieder oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich.
Nach den Informationen des Ortsbeirates wird das rote Buch nicht mehr
aufgelegt. Dazu geführt haben Kostengründe und die Tatsache, dass die Informationen nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 7 den
Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen.
Begründung
Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten die Ortsbeiratsmitglieder oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich. Nach den Informationen des Ortsbeirates wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt. Dazu geführt haben Kostengründe und die Tatsache, dass die Informationen nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022Sie sind hierOFOF 168/7Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2164Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1639Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF