Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 beantragt, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie den Ehrenamtsträgern den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Dies soll die Informationslage für die Ehrenamtsträger verbessern, da der Zugang zu wichtigen Informationen aktuell nicht gegeben ist.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 12 (und entsprechend auch anderen Ortsbeiräten) sowie den Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträgern des Ortsbezirks (Kinderbeauftragte, Stadtbezirksvorsteher, Sozialbezirksvorsteher, Seniorenbeirat) den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das sogenannte "Rote Buch" auf, einen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für die Ämter und Dienststellen der Stadt Frankfurt. Dadurch konnten einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung geklärt werden, wodurch gerade kleinere Sachthemen auch ohne aufwendige Anträge und Stellungnahmen geklärt werden konnten. Im Zuge der Digitalisierung hat die Stadt den Druck eingestellt und stellt die Informationen nun nur noch digital zur Verfügung. Dies erfordert aktuell aber einen Zugang zum Informationsnetzwerk der Stadt, über den die Ortsbeiräte und Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger nicht verfügen. Damit verschlechtert sich die Informationslage für diesen Personenkreis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2022OFOF 228/12Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 6. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2134Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1657Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats